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Was ist Ergänzungsfuttermittel?
Bei Pferden spricht man von Ergänzungsfuttermitteln – nicht von Nahrungsergänzungsmitteln. Sie ergänzen die Ration, ersetzen aber keine Grundfütterung. Das Futtermittelrecht trennt klar zwischen Produktklassen.

Im Pferde- und Futtermittelbereich ist der korrekte Begriff Ergänzungsfuttermittel oder Ergänzungsfutter. „Nahrungsergänzungsmittel“ stammt aus dem Humanbereich und ist im Futtermittelkontext unsauber.
Das Futtermittelrecht differenziert scharf: Einzelfuttermittel dienen der Deckung des Grundbedarfs, Mischfuttermittel kombinieren mindestens zwei Einzelfuttermittel und teilen sich in Allein- und Ergänzungsfuttermittel 1. Ergänzungsfutter hat einen hohen Gehalt an bestimmten Nährstoffen oder Zusatzstoffen, deckt den Tagesbedarf aber erst zusammen mit anderen Komponenten wie Raufutter 1.
Die Produktklassen im Überblick
Zusatzstoffe (z. B. Vitamine, Spurenelemente, Konservierungsstoffe) dürfen nur verwendet werden, wenn sie EU-autorisiert sind 2.
| Produktklasse | Funktion | Rechtliche Basis |
|---|---|---|
| Einzelfuttermittel | Native Rohstoffe, Grundbedarf | VO (EG) 767/2009 1 |
| Ergänzungsfuttermittel | Hoher Nährstoff-/Zusatzstoffgehalt, ergänzt die Ration | VO (EG) 767/2009 1 |
| Mineralfuttermittel | Spezielles Ergänzungsfutter, Rohasche ≥ 40 % | VO (EG) 767/2009 1 |
| Tierarzneimittel | Nachweisbare pharmakologische Wirkung | AMG, zulassungspflichtig |
Vereinfachte Einordnung nach EU-Futtermittelrecht.
Quellen & Studien
Die Inhalte basieren auf den unten genannten Referenzen. Sie ersetzen keine individuelle tierärztliche oder fütterungsfachliche Beratung.
Quellenliste anzeigen (4)
- Verordnung (EG) Nr. 767/2009Inverkehrbringen und Verwendung von Futtermitteln, Kennzeichnung und Claims; Begriffe Alleinfuttermittel (Art. 3 Abs. 2 Buchst. i) und Ergänzungsfuttermittel (Buchst. j), Gehalt an Futtermittelzusatzstoffen (Art. 8), Fütterungshinweise (Anhang II Nr. 4). Link auf die aktuelle EUR-Lex-Konsolidierung (Stand 26.12.2018).
- Verordnung (EG) Nr. 1831/2003Futtermittelzusatzstoffe – Zulassung und Verwendung; „tägliche Ration“ auf 12 % Feuchte bezogen (Art. 2 Abs. 2 Buchst. f), Verlängerung der Zulassung und automatische Fortgeltung (Art. 14 Abs. 4), allgemeine Verwendungsbedingungen (Anhang IV: natürliche plus zugesetzte Menge, Ergänzungsfuttermittel wie angegeben verdünnt höchstens mit dem Gehalt für Alleinfuttermittel). Link auf die aktuelle EUR-Lex-Konsolidierung (Stand 27.03.2021).
- Deutscher Verband Tiernahrung e.V.Orientierung zu Futtermittelrecht und Branchenpraxis
- Coenen M, Vervuert I (2020): Pferdefütterung. Begründet von H. Meyer. 6., aktualisierte Aufl., Georg Thieme Verlag, Stuttgart. ISBN 978-3-13-241778-6Standardreferenzwerk der Pferdeernährung im deutschsprachigen Raum; Tab. 4.17 Mineralstoffempfehlungen (Versorgungsempfehlung und Minimalbedarf), Tab. 4.18 abgeleitete Schweißmengen je Arbeitsstufe und Gewichtsklasse, Tab. 4.19 Elektrolyt-Leistungsbedarf je Schweißmenge (zusätzlich zum Erhaltungsbedarf)