Unser Ansatz
Erst die ganze Ration, dann die Ergänzung.
Wie aus Heu, bestehender Fütterung und Pferdeprofil eine nachvollziehbare Einordnung wird, und wo diese Einordnung endet.
Warum wir die Gesamtration betrachten
Ergänzungsfutter soll ausgleichen, was in der übrigen Ration fehlt, nicht pauschal etwas hinzufügen. Deshalb rechnen wir zuerst an, was Heu und bestehendes Futter bereits liefern.
Erst aus diesem Abgleich ergibt sich, ob etwas fehlt, ob etwas doppelt gegeben wird oder ob die Ration so bleiben kann.
Was wir einbeziehen und was daraus wird
Heu, bestehende Fütterung und Pferdeprofil ergeben Zufuhr und Bedarf. Je Nährstoff zeigt die Analyse, ob die Zufuhr darunter, im Zielbereich oder darüber liegt. Die Ration beizubehalten ist ein gleichwertiges Ergebnis.
Grundlagen der Einordnung
KI-generiertHeuanalyse
KI-generiertBestehende Fütterung
KI-generiertPferdeprofil
Bedarf und Zufuhr vergleichen
- Zufuhr unter dem Bedarf: Unterversorgung
- Zufuhr auf Höhe des Bedarfs: Im Zielbereich
- Zufuhr über dem Bedarf: Überversorgung
Was daraus folgen kann
Was wir wissen, schätzen und nicht entscheiden
Gemessen
Werte aus dem Laborbericht deiner Heucharge. Fehlt ein Kennwert im Bericht, wird er nicht als Null gerechnet. Eine Laboranalyse beschreibt das Heu, sie ist keine Diagnose.
Angegeben
Futtermittel, Tagesmengen und Angaben zu deinem Pferd trägst du selbst ein. Damit wird gerechnet; nachgemessen wird es von uns nicht.
Geschätzt
Ohne Laborbefund rechnen wir mit Tabellenwerten des Heutyps oder regional geschätzten Werten und weisen das an jedem Wert aus. Den Bedarf leiten wir aus Körpergewicht, Einsatz und Futterverwertung ab, nach den unten genannten Bedarfsreferenzen. Die Werte sind Referenzmodell-Schätzungen und fachlich zu validieren.
Nicht entschieden
Ohne belastbare Grundlage gilt ein Wert als nicht auswertbar, nicht als Null oder „passt“. Selen und Jod ergänzen wir in der Individualmischung nur mit Laborwert. Bei Vorerkrankung, Medikation, Trächtigkeit oder Laktation, jungen Pferden sowie offenen oder unsicheren Sicherheitsangaben gibt es keine automatische Empfehlung, sondern den Verweis an Fachpersonal. Die Einordnung ersetzt weder Tierarzt noch Fütterungsberatung.
Nachweise und Verantwortung
Eine berechnete Rezeptur ist noch nicht freigegeben. Bevor gemischt wird, gibt eine verantwortliche Person bei Equivora die gespeicherte Rezeptur frei. Sicherheitssperren und gesetzliche Höchstgehalte kann sie nicht übergehen.
Fachliche Aussagen auf dieser Website und in der Wissensdatenbank sind mit Quellen belegt. Die Grundlagen der Berechnung stehen hier.
Quellen
Bedarfsreferenzen für die Berechnung sowie Rechtsgrundlagen für Zusatzstoffe und Höchstgehalte. Sie ersetzen keine individuelle tierärztliche oder fütterungsfachliche Beratung.
Quellenliste anzeigen (5)
- GfE (2014) – Empfehlungen zur Energie- und Nährstoffversorgung von PferdenFachreferenz im deutschsprachigen Raum (Gesellschaft für Ernährungsphysiologie), Ausschuss für Bedarfsnormen
- Kienzle, Pankratz & Zeyner (2023) – Kompendium zur Rationsberechnung für PferdeAutorengemeinschaft Pferdewissen (Kienzle/Pankratz, LMU München; Zeyner, Univ. Halle-Wittenberg); Eigenverlag Oberschleißheim, ISBN 978-3-00-075668-9. Kein Link – Eigenverlag, nicht frei zugänglich.
- NRC – Nutrient Requirements of Horses, 6th ed.Internationale Referenz für Nährstoffbedarfe von Pferden (National Research Council)
- Verordnung (EG) Nr. 1831/2003Futtermittelzusatzstoffe – Zulassung und Verwendung; „tägliche Ration“ auf 12 % Feuchte bezogen (Art. 2 Abs. 2 Buchst. f), Verlängerung der Zulassung und automatische Fortgeltung (Art. 14 Abs. 4), allgemeine Verwendungsbedingungen (Anhang IV: natürliche plus zugesetzte Menge, Ergänzungsfuttermittel wie angegeben verdünnt höchstens mit dem Gehalt für Alleinfuttermittel). Link auf die aktuelle EUR-Lex-Konsolidierung (Stand 27.03.2021).
- Verordnung (EG) Nr. 767/2009Inverkehrbringen und Verwendung von Futtermitteln, Kennzeichnung und Claims; Begriffe Alleinfuttermittel (Art. 3 Abs. 2 Buchst. i) und Ergänzungsfuttermittel (Buchst. j), Gehalt an Futtermittelzusatzstoffen (Art. 8), Fütterungshinweise (Anhang II Nr. 4). Link auf die aktuelle EUR-Lex-Konsolidierung (Stand 26.12.2018).
Deine Ration einordnen lassen
Trage Heu, Futter und Pferdeprofil ein und sieh, was gemessen, geschätzt oder offen ist.
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