Individuelles Ergänzungsfutter für dein Pferd
Individuell für dein Pferd berechnet und hergestellt. Die Zusammensetzung und Tagesdosis deiner Pelletmischung werden aus der Rationsanalyse abgeleitet.
Die Bestellung der Individualmischung wird derzeit vorbereitet. Die kostenlose Rationsanalyse kannst du bereits nutzen.
Wie entsteht deine Mischung?
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Rezeptur berechnen
Auf Basis deiner Angaben erstellen wir deine individuelle Rezeptur. Die Berechnung berücksichtigt, was Heu und bestehendes Futter bereits liefern.
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Rezeptur freigeben
Eine berechnete Rezeptur ist noch nicht freigegeben. Bevor gemischt wird, gibt eine verantwortliche Person bei Equivora die gespeicherte Rezeptur frei. Sicherheitssperren und gesetzliche Höchstgehalte kann sie nicht übergehen.
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Individuelle Herstellung
Deine individuelle Rezeptur wird anschließend speziell für dein Pferd hergestellt.
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Was sind die Konditionen?
- Mindestmenge
- 15 kg je Rezeptur. Die Tagesdosis wird nicht erhöht, um diese Menge schneller zu verbrauchen.
- Lieferung und Reichweite
- Du erhältst deine eigene Futtermischung in einer Lieferung. Sie reicht bei der berechneten Tagesdosis ungefähr 90 Tage, je nach Rezeptur und Bestellmenge auch länger.
- Bezahlung
- Der Gesamtpreis deiner Futtermischung wird in drei Teilzahlungen beglichen: mit der Auftragsbestätigung sowie 28 und 56 Tage danach.
- Initiale Vertragslaufzeit
- 84 Tage. Das ist die erste Vertragslaufzeit; die Reichweite beschreibt dagegen, wie lange dein Futtervorrat reicht.
Preis, Versandkosten, Lieferzeit sowie die endgültigen Regeln zur Fortsetzung und Kündigung sind noch nicht freigegeben. Die verbindlichen Angaben werden vor der Bestellfreigabe veröffentlicht.
Was steht in deiner Produktkennzeichnung?
Vor einer Bestellung kannst du eine ungefähre Kennzeichnung deiner zukünftigen Mischung einsehen: Zutaten, analytische Bestandteile, zugesetzte Zusatzstoffe je Kilogramm mit ihren EU-Kennnummern, Tagesdosis und Fütterungshinweise sowie Nettomasse und Lagerung.
KI-generiertFür welche Pferde ist die Mischung geeignet?
Die Mischung kommt infrage, wenn die Rationsanalyse einen Ergänzungsbedarf zeigt und keine Sicherheitssperre vorliegt. Sie ergänzt eine bedarfsgerechte Grundration und ersetzt sie nicht.
- Selen und Jod ergänzen wir in der Individualmischung nur mit Laborwert.
- Bei Vorerkrankungen, Medikation, Trächtigkeit oder Laktation, jungen Pferden sowie offenen oder unsicheren Sicherheitsangaben gibt es keine automatische Empfehlung und keine Individualmischung. Stimme die Fütterung dann mit deiner Tierarztpraxis ab.
Die berechneten Werte sind Referenzmodell-Schätzungen und fachlich zu validieren.
Wie eine Heuanalyse die Datengrundlage ergänztPrüfe zuerst die Ration deines Pferdes.
Die kostenlose Rationsanalyse zeigt dir die berechnete Versorgung und einen möglichen Ergänzungsbedarf.
Quellen
Bedarfsreferenzen der Berechnung sowie Rechtsgrundlagen zur Kennzeichnung und zu Zusatzstoffen.
Quellenliste anzeigen (7)
- Verordnung (EG) Nr. 767/2009Inverkehrbringen und Verwendung von Futtermitteln, Kennzeichnung und Claims; Begriffe Alleinfuttermittel (Art. 3 Abs. 2 Buchst. i) und Ergänzungsfuttermittel (Buchst. j), Gehalt an Futtermittelzusatzstoffen (Art. 8), Fütterungshinweise (Anhang II Nr. 4). Link auf die aktuelle EUR-Lex-Konsolidierung (Stand 26.12.2018).
- Verordnung (EG) Nr. 1831/2003Futtermittelzusatzstoffe – Zulassung und Verwendung; „tägliche Ration“ auf 12 % Feuchte bezogen (Art. 2 Abs. 2 Buchst. f), Verlängerung der Zulassung und automatische Fortgeltung (Art. 14 Abs. 4), allgemeine Verwendungsbedingungen (Anhang IV: natürliche plus zugesetzte Menge, Ergänzungsfuttermittel wie angegeben verdünnt höchstens mit dem Gehalt für Alleinfuttermittel). Link auf die aktuelle EUR-Lex-Konsolidierung (Stand 27.03.2021).
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/861Zulassung von Kaliumiodid, wasserfreiem Calciumiodat und umhülltem Calciumiodat-Granulat (Kennnummern 3b201 bis 3b203); Gesamt-Höchstgehalt Jod für Equiden 4 mg/kg Alleinfutter (12 % Feuchte). Der Anhang nennt unter den sonstigen Bestimmungen zusätzlich einen empfohlenen Höchstgehalt von 3 mg/kg (nicht der verbindliche Wert). Zulassungsende laut Anhang 24.06.2025; Erneuerungsverfahren siehe EFSA-Gutachten. Laut EU-Register der Futtermittelzusatzstoffe (Stand 15.10.2026) ist ein Erneuerungsantrag nach Art. 14 VO (EG) 1831/2003 gestellt; die Zulassung gilt fort.
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/2117Verlängerung der Zulassung von Selenhefe aus Saccharomyces cerevisiae CNCM I-3399 (Kennnummer 3b812) für alle Tierarten; Gesamt-Höchstgehalt Selen 0,50 mg/kg Alleinfutter (12 % Feuchte) und höchstens 0,2 mg/kg Zusatz an organischem Selen. Zulassungsende laut Anhang 06.01.2031. Weitere Selenquellen mit gleichem Gesamtwert: DVO (EU) 2019/49, 2019/804 und 2024/3168.
- GfE (2014) – Empfehlungen zur Energie- und Nährstoffversorgung von PferdenFachreferenz im deutschsprachigen Raum (Gesellschaft für Ernährungsphysiologie), Ausschuss für Bedarfsnormen
- Kienzle, Pankratz & Zeyner (2023) – Kompendium zur Rationsberechnung für PferdeAutorengemeinschaft Pferdewissen (Kienzle/Pankratz, LMU München; Zeyner, Univ. Halle-Wittenberg); Eigenverlag Oberschleißheim, ISBN 978-3-00-075668-9. Kein Link – Eigenverlag, nicht frei zugänglich.
- NRC – Nutrient Requirements of Horses, 6th ed.Internationale Referenz für Nährstoffbedarfe von Pferden (National Research Council)